Behandlungskosten
Vor Behandlungsbeginn bespreche ich mit Ihnen die zu erwartenden Behandlungskosten.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Von den meisten privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und privaten Zusatzversicherungen werden die Kosten ganz oder teilweise im Rahmen der jeweiligen Tarifbestimmungen erstattet.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Heilpraktikerleistungen. Die Kosten müssen somit in vollem Umfang selbst getragen werden.